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Quelle: Berliner Zeitung - 28.4.2001
Linke Demo am 1. Mai bleibt verboten
Oberverwaltungsgericht erlaubt Aufmarsch der NPD.
BERLIN. Nach der Bestätigung des Demonstrationsverbots für die Autonomen am 1. Mai durch das Berliner Verwaltungsgericht hat Innensenator Eckart Werthebach (CDU) die linke Szene vor Aufzügen jeglicher Art gewarnt. Die rechtsextremistische NPD darf hingegen nach einem Gerichtsentscheid von Freitagabend am 1. Mai in Berlin demonstrieren.
"Alle Verstöße gegen das Versammlungsverbot sind eine Straftat", sagte ein Sprecher der Innenverwaltung der "Berliner Zeitung". Die Polizei werde in der gesamten Stadt gegen Störer mit Festnahmen und Platzverweisen vorgehen. Insgesamt sollen 9 000 Polizisten Ausschreitungen verhindern.
Das Verwaltungsgericht hatte am Freitag in einem Eilbeschluss den Antrag der Antifaschistischen Aktion Berlin (AAB) abgelehnt, das Verbot ihrer Demonstration unter dem Motto "Kapitalismus bekämpfen - Soziale Revolution weltweit" aufzuheben. Die Kundgebung, zu der etwa 10 000 Teilnehmer erwartet wurden, sollte in Berlin-Kreuzberg stattfinden.
"Bürgerkriegsähnliche Zustände"
Das Gericht stellte fest, dass es jedes Jahr während oder unmittelbar nach den Demonstrationen zu gewalttätigen Auseinandersetzungen "mit einem bürgerkriegsähnlichen Erscheinungsbild" gekommen war. "Das gehört unzweifelhaft nach dem Verständnis einer erheblichen Anzahl der Teilnehmer zum unverzichtbaren Ritual dieser Aufzüge", heißt es in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts. Seit 1987 war es bei den so genannten Revolutionären 1.-Mai-Demonstrationen zu Krawallen mit vielen Verletzten gekommen. Flugblätter und Aufrufe deuteten darauf hin, das es auch in diesem Jahr zu Ausschreitungen kommen wird, schrieb das Gericht in seiner Begründung. Von einem Demonstrationsanmelder müsse aber erwartet werden, dass er "wenigstens den Versuch unternimmt, auf die Vermeidung von Gewalt hinzuwirken".
Der Innensenator, der in diesem Jahr zum ersten Mal die Demonstration der Linksextremisten verboten hatte, begrüßte die Entscheidung. Er habe nie Zweifel an einem positiven Ausgang gehabt. Der Fraktionschef der Berliner Grünen, Wolfgang Wieland, warf dem Senator vor, die Situation zugespitzt zu haben. Werthebach habe dem militanten Teil der linken Szene erst "Anlass, Vorwand und Sinnstiftung eines bis dato sinnentleerten Rituales beschert". Die "Kraftmeierei des Senats und der Polizei" habe alle Deeskalationsversuche zum Scheitern verurteilt. Die Antifaschistische Aktion Berlin kündigte an, vor das Oberverwaltungsgericht (OVG) zu ziehen.
Neue Route für Demonstration
Das OVG genehmigte am Freitagabend eine Demonstration, die die NPD ebenfalls für den 1. Mai angemeldet hatte. Allerdings dürfe der Demonstrationszug nicht auf der zuletzt vorgesehenen Route in Lichtenberg stattfinden, sondern müsse aus Sicherheitsgründen nach Hohenschönhausen verlegt werden, sagte eine Sprecherin des Gerichts. In erster Instanz hatte das Berliner Verwaltungsgericht zuvor bereits den Aufzug erlaubt und damit ein Verbot des Innensenators aufgehoben. Zu dem Aufmarsch erwarten die Sicherheitsbehörden 1 000 Rechtsextremisten.
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