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Quelle: indymedia - 13.6.2001

Mai-Fahndung: Journalist irrtümlich verhaftet

Am vergangenen Samstag fand in Berlin-F'hain im Rahmen von "Punxpicnic" eine Spaß-Demonstration unter dem Motto "Werthebach for Präsident" statt, an der sich ca. 60 Menschen beteiligten. Dabei ist es zu mehreren Personalienüberprüfungen und Festnahmen gekommen, ein Journalist, den eifrige Polizisten offenbar mit einem der gesuchten angeblichen Steinewerfer des 1. Mai verwechselten, wurde zum Staatsschutz nach Tempelhof verschleppt und eingesperrt.

Spaß-Demo gar nicht witzig - Fahndung nach SteinewerferInnen in der Praxis

Bei schönem Wetter begibt sich S. am vergangenen Samstag, den 09.06. in die Frankfurter Allee, um die Spaß-Demonstration "Werthebach for Präsident" journalistisch zu begleiten. Die Berliner Polizei ist mit einem mittelgroßen Aufgebot vertreten, bis ca. 14.30 Uhr haben sich nur ein paar dutzend Leute friedlich um einen Lautsprecherwagen versammelt. Menschen, die sich zum Versammlungsort begeben wollen, müssen Vorkontrollen über sich ergehen lassen, in mindestens zwei Fällen kommt es zu Personalienfeststellungen. Die Betroffenen können in diesem Zusammenhang im Polizeifahrzeug beobachten, daß sich Polizeibeamte offenbar eifrig bemühen, durch Abgleich mit Bildermappen unter den DemonstrationsteilnehmerInnen zur Fahndung ausgeschriebene angebliche SteinewerferInnen des ersten Mai zu entdecken.

S. begibt sich gegen 14.30 Uhr, nachdem er sich angesichts einer in einer Vorkontrolle von Polizisten festgehaltenen Frau bereits als Journalist ausgewiesen hat, zu einem Polizeifahrzeug um sich nach dem Pressekontakt sowie nach der Erhältlichkeit von Mai-Fahndungsplakaten zu erkundigen. Er wird bezüglich der Plakate an die Pressestelle der Polizei verwiesen.

S. begibt sich zum Versammlungsort. Einige Augenblicke später wird er von mehreren uniformierten Beamten zielstrebig angegangen und aufgefordert, mitzukommen. Dem leistet S., sich sofort erneut als Pressevertreter ausweisend, nichtsahnend Folge. Er wird direkt am Versammlungsort in ein Polizeifahrzeug gelotst, in dem sich bereits 5 uniformierte und mit Körperschutz ausgestaffierte Beamte aufhalten. Eine Beamtin vergleicht S. mit Fotos aus einer Bildermappe. S. erkundigt sich, ob es sich um die Fahndungsaktion im Kontext des 1. Mai handele, was ihm bestätigt wird.

Die anwesenden Beamten beginnen nun, ihm verschiedene Fragen zu stellen, ob er am ersten Mai in Kreuzberg gewesen sei, was für eine Hose, was für eine Jacke er getragen habe. S. bestätigt, sich am ersten Mai in Kreuzberg journalistisch betätigt zu haben, er trage die Jacke, die er fast immer anhabe, an die Hose könne er sich nicht mehr erinnern. Die Beamten nicken zufrieden, als ob damit nun alles geklärt wäre, zeigen sich gegenseitig die betreffenden Bilder und bestätigen sich dabei, daß sie wohl den Richtigen erwischt haben.

Auf Bitten von S. werden ihm nun die ihn angeblich belastenden Fotos gezeigt, darauf ist ziemlich unscharf und verschwommen eine Person zu erkennen, die eine ähnliche Haarfarbe wie S hat und eine gleichfarbige Jacke trägt. S. verneint die Frage, ob es sich bei der abgebildeten Person um ihn handele. S. muß im Fahrzeug aufstehen und wird grob nach Waffen abgetastet, sein Rucksack wird geöffnet und durchsucht.

Angesichts seines Presseausweises wird er gefragt, für welche Zeitung er schreibe, S. erwidert, er sei freiberuflicher Journalist und verkaufe seine Artikel. Die Beamten fragen ruppig "aber doch nicht für so ein indymedia, oder?", S. verneint. Er wird weiter ausgefragt, hält sich aber im folgenden mit Antworten mehr zurück, während die Beamten weiterhin versuchen, den Smalltalk aufrechtzuerhalten. Über Funk wird der weitere Umgang mit S. abgeklärt, die Beamten übermitteln die Nummer des Bildes, daß ihn angeblich identifiziere. Der Polizeiwagen soll zusammen mit S. die Demo bis zum Oranien-Platz begleiten, wo offenbar zwei Herren des Staatschutzes zuzusteigen gedenken. S. fragt, ob er nicht gleich zum O-Platz gebracht werden könne, um das Verfahren abzukürzen, sein Vorschlag wird abgelehnt.

Menschen, die sich zu dieser Zeit an den EA wenden wollen, erreichen nur den Anrufbeantworter, es ist Wochenende und die Demo dürfte im Vorfeld auch nicht als sonderlich relevant für benötigte Rechtshilfe erschienen sein. Im Wagen vergleichen unterdessen die erfolgsgierigen Beamten fortlaufend ihre Bildermappen mit den durch die Fenster zu sehenden DemoteilnehmerInnen, auf der Höhe Oberbaumbrücke meinen sie, eine weitere verdächtige Person aus ihren Bildermappen identifiziert zu haben, drei Beamte steigen aus, um die Person in Augenschein zu nehmen, über Funk wird entschieden, die Person am Endpunkt der Demonstration aufzunehmen. Wiederholt diskutieren die Beamten in Bezug auf einzelne Personen mögliche Ähnlichkeiten mit den Fahndungsbildern.

Auf Höhe Schlesisches Tor steigen zwei Herren zu, die sich als Beamte des Staatsschutzes vorstellen und weitere Bilder mit sich führen. S. wird erneut gemustert, mit den neuen Bildern verglichen, muß sich drehen und wenden. Die Beamten teilen den Zugestiegenen mit, daß S. "zugegeben" habe, am ersten Mai in Kreuzberg gewesen zu sein, S. ergänzt, er sei als Journalist dort gewesen. S. glaubt zu bemerken, daß die Staatsschützer hauptsächlich die Jacke der Person auf den Fotos mit seiner Kleidung vergleichen, was darauf hinzudeuten scheint, daß das Gesicht der Person auf den Fahndungsbildern zu verschwommen für eine klare Identifizierung ist. Die Staatsschützer geben sich unterdessen von ihrem Fang überzeugt.

S. wird sich erst jetzt langsam dem Ernst seiner Lage bewußt, er weißt auf eine Tätowierung an seinem Arm hin und bittet, nachzusehen, ob diese auch bei dem Gesuchten auf den Fahndungsbildern zu finden sei, außerdem mögen die Beamten die Jacken doch bitte bezüglich des Aufdruckes auf der Rückseite genauer vergleichen. Die Beamten sagen, das Foto sei zu schlecht, um Tätowierungen erkennen zu können, die Jacken halten sie nichts desto trotz für identisch. Die Wagenbesatzung freut sich derweil über den scheinbar bestätigten "Fang", S. wird zynisch "Beileid" ausgesprochen, es wird jubiliert, daß der Staat jetzt 1000 DM gespart habe. S. wird aufgefordert, endlich ein "Schuldgeständnis" abzulegen. Die Staatsschützer verlassen den Wagen wieder, da ihnen im Umfeld der Demo "zuviel fotografiert" werde, S. verbleibt im Wagen, in dem nun nach seiner vorgeblichen Identifizierung als Steinewerfer ein anderes Klima herrscht.

S. wird in die Oranienstrasse transportiert, muß dort direkt vor einem gut besuchten Strassencafe aussteigen und sich vorgeblich für eine erneute Durchsuchung an den Funkwagen stellen. Die Cafegäste gaffen. Keine Durchsuchung. S. wird in Handschellen gelegt und im Polizeiwagen auf der Rückbank festgeschnallt, es geht weiter.

S. wird mit neuer Begleitmannschaft zum Tempelhofer Damm verbracht, wo nach Angaben der Beamten schon LKA´ler und BKA´ler auf ihn warten. Dort angekommen werden ihm die Handschellen wieder abgenommen, er wird in eine Zelle in den ersten Stock gebracht und dort eingesperrt. Unterdessen ist der anwaltschaftliche Notdienst über S. Festnahme informiert worden.

Einige Zeit später, S. hat inzwischen das Zeitgefühl verloren, es ist früher Abend, wird S. erneut aus der Zelle geholt, zwei Personen in Zivil vorgeführt, die sich ebenfalls über den "Fang" zu freuen scheinen, S. muß sich erneut drehen und wenden, die Jacke öffnen und schließen. S. wird erneut nahegelegt, "doch endlich alles zuzugeben". S. den die Situation nun immer mehr einschüchtert, wiederholt, daß er nicht die Person auf den Fotos sei - sie hätten den Falschen - er sei unschuldig.

Der Pförtner tritt hinzu und teilt den (da S. bisher ja noch nicht telefonieren konnte) erstaunten und etwas verärgerten Beamten mit, daß S. Anwalt da sei, ob er hochkommen dürfe. Die Zivilen sagen, der Anwalt solle unten warten, sie kämen eh unten vorbei. S. wird wieder in die Zelle gesperrt. Immer wieder blicken Beamte durch das Sichtglas, beobachten oder bestaunen den "Fang". S. ist verängstigt, schaut sich in der kleinen Zelle um, die im hinteren Teil eine Toillette mit Sichtschutz beinhaltet, liest sich die alten Wandsprüche früherer Inhaftierter durch (zB.:"Wikingjugend" oder "1. Mai" ), und haddert mit dem, was da kommen wird. Nach ca. einer halben Stunde öffnet sich erneut die Tür, S. wird von der Zelle in einen anderen Raum verbracht, wo ein Anwalt des anwältlichen Notdienstes ihn schon erwartet. S. bittet diesen darum, daß sein eigener Anwalt informiert werden möge, das kurze Gespräch ergibt darüber hinaus, daß es zur Zeit unsicher sei, ob S. einem Haftrichter vorgeführt bzw. ob S. in Untersuchungshaft genommen werde. Der Anwalt überlässt S. zur Ablenkung eine Zeitung, S. wird wieder in seine Zelle verbracht.

Etwas später wird die Zelle erneut aufgeschlossen, er wird in rauhem Ton aufgefordert, aufzustehen, wird abgeführt und soll irgendwem ein Formular quittieren, will sich das Formular ganz durchlesen, wird aber grob weggeschubst, bevor das möglich ist. Durch einen Gang und über eine Treppe geht es in einen weiteren Raum, wo S. noch einmal gründlich durchsucht wird und jetzt alle Gegenstände seines persönlichen Besitzes abzugeben hat, ihm verbleiben nur Hose, T-Shirt, Socken und Unterwäsche. S. weigert sich, ein Formular über seine persönlichen Gegenstände zu quittieren und wird in eine andere Zelle gebracht.

Nach einer weiteren abstumpfenden Stunde des Wartens wird S. wieder in den ersten Stock gebracht, wo ihn bereits zwei Beamte in Zivil erwarten. Ihm werden Handschellen angelegt, S. soll nun über die Strasse in ein anderes Gebäude verbracht werden, wird ihm in ruppigem Ton mitgeteilt, und auch der Hinweis, daß bei einem Fluchtversuch geschossen werde, trägt nicht gerade dazu bei, sein Wohlbefinden zu steigern.

In Handschellen wird S. ins Erdgeschoss geführt, in einem Fahrzeug auf die andere Strassenseite gefahren, im Auto wird er gefragt, wo er den schreibe, ob er unter seinem richtigen Namen veröffentliche. Auf der anderen Strassenseite wird S. in den 3. Oder 4. Stock des Gebäudes in ein Verhörzimmer gebracht. Die Handschellen werden abgenommen, er erhält ein Glas Wasser, entnimmt am Rande den Äußerungen der Anwesenden, daß sein Pressestatus auch hier bekannt ist. S. wird erläutert, daß er jetzt die Möglichkeit habe, die Tat einzugestehen, sich zur Tat zu äußern oder aber die Aussage zu verweigern. S. möchte sich zur Tat äußern, sagt, daß die Beamten doch bitte ihre Fotos noch einmal genauer überprüfen sollen.

Die Beamten bitten S. darum, ihnen das zu diktieren und zu unterschreiben. Mehrfach wird S. eine Zigarette angeboten, mehrfach lehnt S. dieses Angebot ab. S. ist Nichtraucher. Die Person auf den Fotos hat eine Zigarette im Mund. S. diktiert den Beamten in aller Kürze in etwa, daß er unschuldig sei, am ersten Mai keine strafbaren Handlungen begangen habe und darum bitte, die "Beweise" nun endlich gründlich zu prüfen. Auf Formulierungswünsche und auf weitere Fragespielchen der Beamten läßt er sich nicht mehr ein, ist nur bereit, das Diktierte zu unterschreiben. Die Beamten sagen, sie könnten nichts für ihn tun, wenn er sich nicht ordentlich mit ihnen unterhalten wolle. S. wird angeboten, einen Entlastungszeugen für ein eventuelles Alibi zu nennen, sie würden das dann telefonisch abklären und er könne dann in einer halben Stunde frei sein.

S. lehnt ab, erklärt, daß er nach Hause wolle, unschuldig sei, die Beamten ja nun seine Personalien hätten und ihn nach Hause schicken könnten. Die Beamten sagen irgendetwas davon, daß sie nur ihren Job täten und er als Journalist doch zumindest anständig über die Arbeit der Polizei berichten solle. Irgendwann wird S. erneut in Handschellen gelegt und abgeführt, zurück auf den Flur, vorbei an den zwei Beamten, die am Nachmittag in das Polizeifahrzeug zugestiegen waren. Im PKW geht es wieder auf die andere Strassenseite, S. sieht flüchtig auf eine Uhr, es ist gegen 20.30 Uhr. S. wird nach Abnahme der Handschellen wieder in seine Zelle gesperrt.

Nach ca. einer halben Stunde erscheint ein Beamter und führt ihn in den ersten Stock, wo er Zwecks Erkennungsdienstlicher Behandlung (ED) an zwei andere Beamte übergeben wird. S. erklärt, daß er Widerspruch gegen die ED-Behandlung einlege, bittet, dieses zu protokollieren, die Beamten drohen dessen ungeachtet, daß die ED-Behandlung notfalls mit Gewalt durchgesetzt werde. Es werden Abdrücke aller Finger und der Handflächen genommen, S. wird in seiner Körperhöhe ausgemessen. S: wird in verschiedenen Positionen fotografiert.

Danach geht es zurück in den 2. Stock in die Zelle, S. fragt, wie seine Aussichten seien, noch heute Abend freigelassen zu werden, "Keine Chance" lautet die pauschale Antwort. Die Tür schließt sich. Fünf Minuten später öffnet sie sich erneut, Bettzeug wird hereingereicht. S. richtet sich das Schlaflager ein und versucht, sich mental auf einen längeren Aufenthalt einzustellen.

Etwas später öffnet erneut ein Schließer die Tür und erklärt dem überraschten S., daß er jetzt freigelassen werde. S. legt sein Bettzeug zusammen, bekommt seine persönlichen Gegenstände wieder ausgehändigt, wird in den ersten Stock geführt. Dort erhält er auch seine EC-Karte zurück und quittiert den Erhalt aller Gegenstände. S. wird zum Haupteingang gebracht und steht ohne polizeiliche Begleitung unvermittelt wieder auf die Strasse. Draussen dreht sich die Welt, es ist Nacht geworden.

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