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gipfelinfo 8.2.2002
öffentlicher rundbrief der infogruppe [berlin]
- Schwedisches Oberlandesgericht verurteilt Infozentrale
- Linköpingswohnender zu zwei Jahren Haft nach EU-Krawallen verurteilt
- Weitere vier Anklagen nach den Krawallen
- Krawallurteil für Göteborger bleibt bestehen
- Italy: Moroccan G8 Protestor expelled
Schwedisches Oberlandesgericht verurteilt Infozentrale [8.2.2002]
Heute wurde im Revisionsverfahren gegen acht Jugendlichen, die bereits wegen Anstiftung zum schweren Landfriedensbruch während des EU-Gipfels in Göteborg verurteilt wurden, das Urteil verkündet. Die Jugendlichen im Alter zwischen 19 und 24 Jahren wurden zu Haftstrafen zwischen einem Jahr und vier Monaten und zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. In erster Instanz lag das Strafmaß zwischen drei und vier Jahren Haft. Damit setzte das Gericht das in der ersten Instanz verkündete Strafmaß herunter. Begründet wurde das Urteil damit, dass die angeklagten Personen mit dem Versenden von SMS-Nachrichten im ihrer Tätigkeit als Infozentrale Beihilfe zum schweren Landfriedensbruch geleistet hätten. Da aber weiterhin Unklarheit über das Versenden bestehe, wurde die Verurteilung von Anstiftung zu Beihilfe geändert. Das Gericht bestätigte aber die Polizeidarstellung über die organisatorische Bedeutung der Infostruktur bei den Ausschreitungen bei dem Hvitfeldska-Gymnasium.
Selbst nach der Abschwächung der Haftdauer ergibt sich eins der härtesten Urteile im juristischen Nachspiel des EU-Gipfels, laut schwedischen Berichten. Die Angeklagten wurden im Verhältnis zu anderen "Göteborg"-Urteilen härter bestraft, da das Gericht das Vergehen als besonders schwerwiegend einstufte. Besonders auffällig ist diese Härte auch im Vergleich zu Urteilen wegen Beteiligung an gewalttätigen Ausschreitungen, die bisher bei durchschnittlich einem Jahr lag.
Ein Jugendlicher aus Linköping erhält zwei Jahre und vier Monate Haft. Zwei weitere erhielten zwei Jahre Haft und zwei andere wurden zu einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Die letzten drei Angeklagten erhalten ein Jahr und zwei Monate Haft. Die Haftstrafe bei den fünf letzt genannten fällt kurzer aus auf Grund des jungen Alters der Angeklagten. Die Verteidigung hatte in allen Fällen einen Freispruch angestrebt.
Linköpingswohnender zu zwei Jahren Haft nach EU-Krawallen verurteilt [31.01.2002]
Drei Jugendliche aus Linköping wurden am Donnerstag [31.01] vor dem Göteborger Gericht dafür verurteilt, dass sie an gewalttätigen Ausschreitungen während des EU-Gipfels im Juni letzten Jahres beteiligt waren.
Göteborg. Ein 23-jähriger Mann wurde zu zwei Jahren Gefängnis unter anderem wegen schweren Landfriedensbruch und versuchter schweren Körperverletzung verurteilt. Zwei 18-jährige Frauen wurden wegen schweren Landfriedensbruch zu Bewährungsstrafe mit 175 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Der Urteilsspruch des Gerichts weicht von früheren Urteilen nach den EU-Krawallen dadurch ab, dass man hier eine vorsichtige Haltung gegenüber Filmmaterial als Beweismittel an den Tag legt. Man schreibt im Spruch, dass die so genannten Ingressfilme, die die Anklage präsentierte, also Filme, die ein allgemeines Bild von den Krawallen wiedergeben sollen, Sequenz sogar von anderen Plätzen, als die an denen die behandelten Geschehen sich abspielten, beinhalten. Aber die Angeklagten "können natürlich nicht für andere Taten, als die für die sie angeklagt werden, zur Verantwortung gezogen werden." Das Gericht verweist auch darauf, dass die Filme aus zusammengeschnittenen Material besteht, was mit sich bringt, dass die selbe Tat mehrmals von verschiedenen Blickwinkeln aus dokumentiert ist.
"Die Filme können deshalb den Eindruck vermitteln, dass die gefilmten Personen aktiver waren als sie wirklich waren," heißt es weiter.
Teleobjektiv drückt zusammen
Des weiteren weist das Gericht darauf hin, dass das Filmmaterial wahrheitsgemäß mit Teleobjektiv gefilmt wurde, was bewirkt, dass das Bild zusammengedrückt wird. Das bringt mit sich, dass die vorkommenden Personen in den Filmen "aussehen, als ob sie sich näher an der Polizei befinden als sie wirklich waren". Richter Gunnar Krantz, der das Urteil verfasst hat, sagt gegenüber der Nachrichtenagentur, dass keine Diskussion bei Gericht über Filme als Beweismaterial geführt wurde. "Ich sah ein Bedürfnis zu verdeutlichen, wie ich auf Filme als Beweismaterial sehe. Man muss sich erinnern, dass man mit Filmen nur ein kleines Tortenstückchen der Wirklichkeit erhält". Der 23-jährige Mann war einer der zirka 300 Personen, die sich in dem Hvitfeldska Gymnasium am Donnerstag, den 14. Juni, befanden, als die Polizei die Schule umstellte. Der Mann hat gestanden Pflastersteine rausgebrochen zu haben und auch Stein gegen Polizisten geschmissen zu haben. Dagegen streitet der Mann ab an dem Versuch, mit Gewalt gegen die Polizeiabsperrung vorzugehen, beteiligt gewesen zu sein.
Kein Anführer
Der 23-Jährige wurde, wie ebenso die zwei Frauen, wegen der Teilnahme an den gewaltsamen Ausschreitungen am Vasaplatz am Freitagabend, den 15. Juni, verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte alle drei angeklagt, die Ausschreitungen geleitet zu haben, da sie verschiedene Gesten gemacht hätten, wie die Arme gehoben und gewunken. Aber da geht das Gericht nicht mit. Die Gesten sind gewiss belastend für sie, aber nicht besonders energisch oder intensiv, sagt das Gericht. Das befreit sie davon die Menschenmassen angeführt zu haben.
Die zwei Frauen wurden auch wegen der Teilnahme an den gewalttätigen Ausschreitungen am Götaplatz am Freitagmorgen, den 15. Juni, verurteilt. Sie hatten dort an einer zugelassenen Demonstration teilgenommen, die später in eine unangemeldete gegen die Schwedische Messe überging. Das Gericht sieht es als bewiesen an, dass die Frauen an einem Ansturm gegen die Polizei teilnahmen, aber ohne irgendeine Gewalt verübt zu haben.
[Göteborgs-Posten (GP) 31.01.2002]
Weitere vier Anklagen nach den Krawallen [25.01.2002]
Vier weitere Jugendliche wurden am Freitag [25.01] in Göteborg nach den Ausschreitungen im Sommer während des EU-Gipfels angeklagt. Die vier Jungen, drei 17-jährige und ein 16-jähriger, werden allesamt wegen schweren Landfriedensbruch und zwei des weiteren wegen Sachbeschädigung angeklagt, da sie der Anklage nach Steine auf Polizeifahrzeuge geschissen haben. Alle vier sind wohnhaft in Göteborg und wurden im November verhaftet. Die Taten, für die sie angeklagt sind, fanden am Vasapark am Abend des 15. Juni statt. Alle vier sind beschuldigt Gegenstände geschmissen zu haben, in einigen Fällen Straßensteine. Einer von ihnen warf einen Kegel gegen ein Polizeifahrzeug und drei der Jungen haben außerdem laut der Anklage das Straßenpflaster aufgebrochen, das gegen die Polizei verwendet werden sollte.
[Göteborgs-Posten (GP) 25.01.2002]
Krawallurteil für Göteborger bleibt bestehen [22.01.2002]
Das Oberlandesgericht hat heute [22.01] Haftstrafe für einen 31-jährigen Göteborger, der an den Ausschreitungen während des EU-Gipfeltreffens teilgenommen hat, festgelegt.
Der Göteborger befand sich im und am Vasapark am Freitagabend, der 15. Juni letzten Jahres. Er wurde von Polizisten in Zivil verhaftet als er eine Stein gegen ein Polizeifahrzeug warf. Der 31-Jährige hat die gesamte Zeit abgestritten, dass er an den Ausschreitungen beteiligt war, und behauptet mit einer anderen Person verwechselt worden zu sein. Die zivilen Ermittler, die in der Verhandlung als Zeugen aussagten, waren sich aber doch ihrer Sache sicher: "Der 31-Jährige war leicht während der Krawalle zu erkennen, teils auf Grund seiner Kleidung und teils weil er groß und kräftig gebaut ist."
Glaube an Polizeizeugen br>
Das Oberlandesgericht legte, genauso wie das örtliche Gericht bereits vorher, mehr Gewicht auf die Aussagen der Polizisten und konstatieren in der Urteilsbegründung, dass die Gefahr einer Verwechslung mit einer anderen Person als ausgeschlossen angesehen werden kann. Der 31-Jährige wurde wegen schweren Landfriedensbruch verurteilt und soll eine zehn Monate lang Haftstrafe absitzen.
[Göteborgs-Posten (GP) 22.01.2002]
Italy: Moroccan G8 Protestor expelled
Reggane Bouchaib, a 31-year-old Moroccan legally resident in Italy since 1996, was expelled from the country on 9 January because of his arrest on 21 July in Genoa during the G8 summit for "resisting a public official" - he was released three days later and went about his normal life. He secured a work contract for an indefinite period with a firm in Brescia in 1999. What he did not know was that the Genoa police chief had issued an expulsion order against him, but Bouchaib was not informed of this fact and thus could not appeal against it. [Feature article including Bouchaib's forthcoming appeal to the decision, analysis of the grounds for expulsion in Italian law, and the proposed Bossi-Fini amendment of the Italian immigration law. See http://www.statewatch.org/news/2002/jan/g8expulsion.html]
Infogruppe Berlin
Die Berliner Gipfelsoli-Infogruppe ist hervorgegangen aus der Infogruppe der Genuagefangenen. Wir sind unter genua.presse@uni.de zu erreichen. Wir haben einen Email-Verteiler angelegt, über den aktuelle Nachrichten zu Göteborg und Genua (und andere Aktivitäten wie z.B. die Mobilisierung nach Brüssel oder München) verschickt werden. Die AutorInnen der Beiträge, so sie nicht von uns verfasst sind, sind mit eckigen Klammern versehen.
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